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bevh sieht Ende des Rechnungskaufs

Die Verabschiedung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat das schleichende Ende des Kaufs auf Rechnung besiegelt. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) macht handwerkliche Fehler des Gesetzgebers aus.

Die neue Richtlinie schafft nach Auskunft des bevh strenge Regeln für Zahlungsmethoden im Fernabsatz, die Verbraucher vor den Risiken neuer Payment-Methoden schützen sollen. Dabei macht sie auch vor dem Kauf auf Rechnung nicht halt, obwohl dieser besonders sicher ist, seit vielen Jahrzehnten erfolgreich funktioniert - und gerade deshalb von vielen Menschen gern genutzt wird. „Der Kauf auf Rechnung ist in Deutschland sehr beliebt, denn er ist für Verbraucher einfach, sicher und kostengünstig“, so Birgit Janik, Payment-Expertin und Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling des bevh. Dass er nun mit Kreditangeboten gleichgesetzt werde, sei ein handwerklicher Fehler des Gesetzgebers: „Aufgrund seiner Zinsfreiheit und der Vereinbarung kurzer Zahlungsziele ist der Kauf auf Rechnung wirtschaftlich gesehen etwas völlig anderes als ein Verbraucherkredit. Das Risiko einer Überschuldung durch Aufbau einer Vielzahl parallel und lang laufender Zinsverpflichtungen besteht nicht.“

Die Richtlinie beinhaltet auch Ausnahmen, sogenannte „Out of scope“-Regeln, die festlegen, wann Rechnungskäufe weiterhin ohne Bonitätsprüfung angeboten werden dürfen. Hiernach sind kleine und mittelgroße Unternehmen dann „out of scope“, wenn sie den Kauf auf Rechnung ausschließlich unter den folgenden drei Bedingungen anbieten: Er muss gebührenfrei erfolgen, binnen 50 Tage beglichen sein und ohne Einbindung von dritten Dienstleistern erfolgen. Bringen wird es nichts: „Kleine Händler werden es sehr schwer haben, Zahlungsziele von bis zu 50 Tagen anzubieten und die nötige Liquidität vorzuhalten, ohne Dritte einzubinden“, analysiert Birgit Janik.

Für größere Händler gelten verschärfte „Out of scope“-Regeln: Abweichend von den Regeln für kleinere Händler muss die Begleichung der Rechnung schon innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Einbindung Dritter darf ebenfalls nicht erfolgen. Offen bleibt die Frage, ob als „Dritte“ auch konzerneigene Tochterunternehmen gelten.

Bildtext Birgit Janik: „Kleine Händler werden es sehr schwer haben, Zahlungsziele von bis zu 50 Tagen anzubieten und die nötige Liquidität vorzuhalten, ohne Dritte einzubinden.“

Foto: bevh