Der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren (IVSH) und die Federation of the European Cookware, Cutlery and Housewares Industries (FEC) fordern die Europäische Kommission auf, den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zügig auf Downstream-Produkte der Haushaltswaren-Branche auszuweiten.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union (EU), das eingeführt wurde, um den sogenannten „CO₂-Grenzausgleich“ zu schaffen. Ziel ist es, CO₂-Emissionen einen Preis zu geben, auch bei Importen. Eigentlich sollen so Wettbewerbsverzerrungen und Carbon Leakage (Verlagerung von Emissionen ins Ausland) zu verhindert werden. Das heißt, Importeure bestimmter emissionsintensiver Produkte, wie beispielsweise Stahl, müssen beim Import in die EU CBAM-Zertifikate kaufen. Das müssen sie aber nicht bei einem aus Stahl endgefertigten Produkt, zum Beispiel bei einem Topf, einem Messer einer Pfanne, also bei einem so genannten Downstream-Produkt. Ziel der Forderung von IVSH und FEC ist die Herstellung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) zwischen EU- und Nicht-EU-Anbietern und die Vermeidung klimapolitisch kontraproduktiver Verlagerungseffekte.
„Aktuell ist importierter Stahl CBAM-pflichtig, während daraus außerhalb der EU gefertigte Endprodukte unserer Branche beim Import in die EU nicht erfasst sind – ein Konstruktionsfehler mit eindeutigen Wettbewerbsnachteilen für Hersteller die in der EU produzieren“, sagt IVSH Geschäftsführer Jan-Frederik Kremer. Ein fairer CBAM müsse für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sorgen. Nur ein Level Playing Field schütze Klima, Qualität und Arbeitsplätze in Europa. „Unsere Branche ist fertigungs- und metallintensiv und weltweit auf Grund hoher Qualität und Effizienz wettbewerbsfähig. Aber ohne Einbezug der Downstream-Produkte und einer Exportkompensation in CBAM entstehen Fehlanreize zur Verlagerung und ungleiche Bedingungen. Die vorgeschlagenen Anpassungen sorgen für Transparenz, Fairness und Planungssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette und verhindern eine weitere Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit inländischer Produzenten“, so Jan-Frederik Kremer.
Bildtext Jan-Frederik Kremer: „Aktuell ist importierter Stahl CBAM-pflichtig, während daraus außerhalb der EU gefertigte Endprodukte unserer Branche beim Import in die EU nicht erfasst sind.“
Foto: IVSH

