Alarmierende Ergebnisse legt der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren (IVSH) mit dem aktuellen Bürokratiemonitor 2025 vor. 83 Prozent der befragten ISVH-Unternehmen stufen nach der faktenbasierten Analyse die Belastungen durch die Bürokratie als hoch oder sehr hoch ein. Auch im Fünf-Jahrestrend ist keine Umkehr erkennbar.
98 Prozent der IVSH-Mitglieder berichten davon, dass in den letzten fünf Jahren die Anforderungen deutlich gestiegen sind. Das sind sechs Prozent mehr als 2024 (92%). Dreiviertel der IVSH-Mitglieder (76 %) geben an, dass Bürokratie ihr unternehmerisches Handeln erheblich hemmt, 77 Prozent sehen darin Wettbewerbsnachteile.
Im Mittel betragen die durch Bürokratie verursachten Kosten 2,28 Prozent des Jahresumsatzes. Betroffene Beschäftigte wenden durchschnittlich 12 Stunden pro Person und Monat für Bürokratie auf. Damit werden dringend benötige Ressourcen gebunden, die anderweitig fehlen. Besonders betroffen ist der Mittelstand, der neben Zeitaufwand und steigenden unter den Trickle-down-Effekten innerhalb der Lieferkette leidet. Trickle-down bezeichnet die Weitergabe und Übertragung von Nachweispflichten, Dokumentationsaufwand und Compliance-Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette – in der Regel von großen Unternehmen an kleinere Zulieferer. 81 Prozent der Unternehmen sind von zusätzlichen Nachweisen und Anforderungen aus der Lieferkette betroffen. Das führt zu erheblichen Zusatzkosten und Ablehnung von Aufträgen. 50 Prozent der Unternehmen haben bereits Aufträge oder Partnerschaften abgelehnt, weil die Anforderungen zu aufwendig oder unklar waren.
Als besonders belastend (87 %) werden neue und bestehende EU-Verordnungen wahrgenommen. Der IVSH fordert, dass die EU stärker auf Praxistauglichkeit, Proportionalität und realistische Übergangsfristen achtet und die Besonderheiten des Mittelstands konsequent berücksichtigt. Weitere konkrete Vorschläge zur bürokratischen Entlastung sind unter anderem die Übertragung von Berichtspflichten auf kleine und mittlere Unternehmen zu unterbinden, den Anwendungsbereichs von Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner zu begrenzen und eine bessere Vernetzung der Behörden.
Bildtext „Die trickle-down-Effekte innerhalb der Lieferkette sind mittlerweile fast genauso belastend wie staatliche Anforderungen. Hier sind alle Partner in der Pflicht, für mehr Augenmaß zu sorgen“, betont Jan-Frederik Kremer, Geschäftsführer IVSH.
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