BVT informiert zum neuen Elektro-Gesetz
Um die fachgerechte und sichere Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern, hat der Gesetzgeber eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) beschlossen. Der Handelsverband Technik (BVT) informiert über die wichtigsten Neuerungen.
Das neue ElektroG ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Händler müssen ab dem 1. Juli 2026 außerdem zusätzliche Informationspflichten einhalten.
Im Fachhandel
Für Fachhändler mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte gelten grundsätzlich keine Rücknahmepflichten. Altgeräte können freiwillig unentgeltlich zurückgenommen werden. Bei Abholung in privaten Haushalten darf ein Entgelt dafür verlangt werden. Fachhändler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen im Geschäft eine Rücknahmestelle einrichten, die dauerhaft durch das neue einheitliche „Rücknahmestellen-Logo“ gekennzeichnet ist. Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts muss ein Altgerät der gleichen Geräteart des Kunden unentgeltlich zurückgenommen und ggf. abgeholt werden. Auf Verlangen des Kunden sind bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die kleiner als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Spätestens ab dem 01.07.2026 müssen Kunden im stationären Geschäft gut sichtbar in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsstandort der Elektrogeräte (z.B. am Ladenregal) über die Pflicht zur getrennten Entsorgung von Elektroaltgeräten mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne informiert werden.
Im Online-Verkauf
Größere Elektro-Altgeräte müssen unentgeltlich am Ort der Abgabe des neuen Geräts zurückgenommen werden. Die Abholung kann auch durch eine andere Person als den Lieferanten des Neugeräts erfolgen. Der Kunden wird darüber bereits beim Bestellvorgang informiert und muss seine Zustimmung geben. Die AGB’s müssen entsprechend angepasst werden.
Eine Verpflichtung, alte Geräte kostenlos zu demontieren oder neue Geräte kostenlos anzuliefern und anzuschließen gibt es nicht.
Die Informationspflichten sowie die weiteren Vorschriften können in der BVT-Checkliste unter diesem Link eingesehen werden. Der genaue Gesetzestext ist hier einsehbar
Bildtext Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue ElektroG.
Bild Tre/HZ

