Temu droht eine Geldbuße von 200 Mio. Euro

Nach Informationen des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) hat die Europäische Kommission am 28. Mai eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu verhängt. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste.

Die der Kommission vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass Verbraucher in der EU mit großer Wahrscheinlichkeit auf Temu auf rechtswidrige Artikel stoßen. Das Unternehmen habe es versäumt, die systemischen Risiken rechtswidriger Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der Europäischen Union sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten.

Temus Risikobewertung nach dem Ende Oktober 2024 eingeleiteten Verfahren entspricht nicht den im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Standards. Sie stützt sich auf allgemeine Informationen über Risiken, die den E-Commerce-Sektor insgesamt betreffen, und nicht auf spezifische Erkenntnisse über Temus eigenen Dienst, einschließlich öffentlicher Berichte und Prüfungen. Testkäufe ergaben unter anderem Probleme bei Ladegeräten und Babyspielzeug.

Die Nichtdurchführung angemessener Risikobewertungen – einer der Eckpfeiler des Gesetzes über digitale Dienste – stellt eine besonders schwere Zuwiderhandlung gegen die entsprechenden Rechtsvorschriften dar. Temu hat nun gemäß Artikel 75 des Gesetzes über digitale Dienste bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Behebung vorzulegen. Wird dem Nichteinhaltungsbeschluss nicht nachgekommen, können Zwangsgelder verhängt werden.

Bildtext Der E-Commerce Verband bevh vertritt die Interessen der Anbieter von E-Commerce und Versandhandel in Deutschland.

Bild: bevh