Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Das ist kartellrechtswidrig.
Der Verband meldet, dass Temu zum einen bestimme, dass die Händlerpreise nur bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den sie für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Zudem behält sich Temu gegenüber den Verkäufern vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt auch gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. So werden die Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht beachtet. Beispielsweise fehlt bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage.
Indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird, verstößt Temu weiterhin gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts. Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen auch, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten.“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.
Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Tehmu geht der HDE nun aktiv mit seiner Beschwerde beim Bundeskartellrecht vor. Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexperten der Kanzlei Noerr erarbeitet.
Bildtext Präsident Alexander von Preen geht mit dem HDE gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu vor.
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