Verbund-Kooperation für Recht auf Reparatur
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur bis zum 31. Juli 2026 stellt Handels- und Servicebetriebe vor neue Herausforderungen und Chancen. Die Verbundgruppen Electronic Partner, Euronics und Expert und der Versicherer Wertgarantie setzen dafür auf Zusammenarbeit.
Das wurde im Rahmen einer Pressekonferenz auf der von Euronics und Expert veranstalteten Kooperations- und Ordermesse KOOP in Hannover bekannt gegeben. Die drei Verbundgruppen haben mit dem Versicherer Wertgarantie ein gemeinsames Positionspapier zu dem Thema erarbeitet. Christoph Komor, Einzelhandelsvorstand der Expert SE, erklärt: „Das Recht auf Reparatur ist ein strategisches Querschnittsthema, das Umwelt-, Wirtschafts-, Verbraucher-, Digital- und Sozialpolitik gleichermaßen berührt. Für den Elektrofachhandel geht es dabei nicht nur um regulatorische Vorgaben, sondern um die Frage, wie Reparatur dauerhaft wirtschaftlich tragfähig und organisatorisch verlässlich umgesetzt werden kann.“ Mit dem Positionspapier werde die Grundlage geschaffen, praktikable Rahmenbedingungen zu definieren, die Interessen des Fachhandels gebündelt zu vertreten und die Standorte als Reparaturanlaufstellen zu stärken.
Weiterhin streben die Verbundgruppen eine Vereinbarung mit den Industriepartnern an, um bei Reparaturen innerhalb der ersten 24 Monate einen verlängerten Gewährleistungszeitraum zu ermöglichen. Zudem soll es eine strukturierte Datenpflege sowie einen Datenaustausch im Bereich der Serviceleistungen der kooperierenden Fachhandelspartner geben. Auch der Auf- und Ausbau von Schulungsmaßnahmen und Informationskampagnen für die Mitarbeiter im Fachhandel sowie für die Verbraucher sind geplant.
Bildtext Die Vorstände der Kooperationspartner v.l.: Brendan Lenane (Euronics), Thilo Dröge (Wertgarantie), Benedict Kober (Euronics), Patrick Döring (Wertgarantie), Dr. Stefan Müller (Expert), Matthias Assmann (Electronic Partner), Christoph Komor (Expert)
Bild: Euronics/Expert

